Ausstellung in der VHS

Vom 1. März 2023 bis zum 14. März 2023 zeigen das Ressort  Umweltschutz der Stadt Wuppertal und die Bergische VHS im Fuhlrott-Foyer die Ausstellung “Vielfalt im Garten-Lebensraum für Insekten und Co” der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW. Die Ausstellung zeigt, welchen Beitrag Gärten zur Artenvielfalt leisten, wie man seinen eigenen Garten naturnah gestalten kann und warum es wichtig ist, dass ein Garten oder Balkon ein Lebensraum für Insekten ist.
Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten der VHS besucht werden.
Zur Ausstellung gibt es ein vielfältiges Begleitprogramm, nähere Infos über die Veranstaltungen findet ihr hier: www.bergische-vhs.de.

  1. März, 19:30 Uhr:      Ulrike Aufderheide: Mein Garten als Naturparadies

6. März, 19:30 Uhr:        Anne Preger: Stickstoff. Eine unterschätzte Gefahr für Umwelt und Gesundheit?

7. März, 19 Uhr:                Michael Felstau: Unterm Pflaster liegt der Klimagarten


9. März, 17 Uhr:               Insektenschutzprogramm der Stadt Wuppertal – Bürgerdialog
Ihre Anmeldung wird per E-Mail an insektenschutzprogramm@stadt.wuppertal.de oder telefonisch unter 0202/563-6789 gern entgegengenommen. Nadja Hildebrand und Michael Felstau von der Bergischen Gartenarche werden einen Thementisch betreuen.


10. März, 17 Uhr:            Luisa Marie Beunink: Wer bist Du denn? Apps zur Artenbestimmung

14. März, 16:30 Uhr:     Dr. Tim Laußmann: Wo sind die Schmetterlinge geblieben?

Bundesnaturschutzgesetz – Vogelschutzzeit

Das Bundesnaturschutzgesetz befasst sich in Kapitel 5 mit dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihren Lebensstätten und mit Biotopen.  Und hier wird es auch wichtig für uns Kleingärtner! In Paragraph 39 Absatz 5 heißt es:

“Es ist verboten, … Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,…”

Vögeln und auch anderen Wildtieren soll in den Monaten März bis September die Möglichkeit gegeben werden, ohne Störungen zu brüten und den Nachwuchs aufzuziehen. Übrigens: das Nest oder Gelege eines Vogels zu beschädigen oder gar zu zerstören, zieht in NRW ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000,- € nach sich!